Selbständigkeit in der Schweiz: Sozialversicherung, Steuern und MWST

Was Freelancer und Einzelunternehmen anmelden, versichern und zurücklegen müssen.

7 Min. Lesezeit · Geschäft & Selbständigkeit

In der Schweiz ein Geschäft zu gründen ist unkompliziert, doch der soziale Schutz liegt in Ihrer Verantwortung.

Anmeldung

Sie müssen sich bei Ihrer Ausgleichskasse für die AHV anmelden. Der Handelsregistereintrag ist obligatorisch, sobald der Umsatz CHF 100’000 übersteigt. Einzelunternehmer haften unbeschränkt; eine GmbH oder AG begrenzt die Haftung, erfordert aber Kapital und Buchhaltung.

Sozialbeiträge

Selbständige zahlen AHV/IV/EO nach einer sinkenden Skala von etwa 5,4 % bis 10 % je nach Einkommen, ohne Arbeitgeberanteil. Der Beitritt zur Pensionskasse ist freiwillig; ohne sie können Sie die grosse 3a-Limite nutzen (bis 20 % des Nettoeinkommens, max. CHF 36’288). Unfall- und Erwerbsausfallversicherung sind freiwillig, aber überlegenswert.

0 %5 %10 %15 %50k100k150k
Effektiver Satz – in Abhängigkeit von Netto-Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →

MWST

Die MWST-Pflicht beginnt, sobald der Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht. Darunter können Sie freiwillig optieren, um die Vorsteuer zurückzufordern. Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %. Kleine Betriebe können Pauschalmethoden nutzen.

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