Unterhalts- und Renovationskosten für Schweizer Eigentümer
Wie viel Sie jährlich einplanen sollten, was steuerlich abziehbar ist und wie Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum funktionieren.
5 Min. Lesezeit · Hypothek & Immobilien
Wer ein Haus besitzt, zahlt für den Unterhalt. Planen Sie ihn von Anfang an ein.
Faustregeln
Ein üblicher Planungswert ist 1 % des Immobilienwerts pro Jahr, also CHF 9’000 bei einem Haus für CHF 900’000. Ältere Gebäude brauchen mehr. Grosse Posten wie Dach, Fassade, Heizung und Fenster sind teuer und fallen im Abstand von 20–40 Jahren an.
- Monatlicher ZinsCHF 960 · 39 %
- Monatliche AmortisationCHF 750 · 30 %
- Monatlicher Unterhalt (1 % p.a.)CHF 750 · 30 %
Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →
Stockwerkeigentümer
Beim Stockwerkeigentum sammelt die Eigentümergemeinschaft Beiträge in einem Erneuerungsfonds. Verlangen Sie vor dem Kauf den Fondsstand, die Protokolle der letzten Versammlungen und geplante Renovationen. Ein tiefer Fonds und hohe erwartete Kosten können zu grossen Sonderumlagen führen.
Steuerliche Behandlung
- Werterhaltender Unterhalt und Reparaturen sind normalerweise abzugsfähig, entweder mit den effektiven Kosten oder pauschal.
- Wertvermehrende Investitionen (zum Beispiel ein Anbau) sind nicht abzugsfähig.
- Energiesparende Massnahmen sind oft abzugsfähig, die Regeln können sich aber mit der Eigenmietwert-Reform ändern.
Budgetieren und bündeln
Verteilen Sie grosse Renovationen auf mehrere Jahre, wo es das Steuerrecht zulässt, und führen Sie ein separates Renovationskonto. Holen Sie für grössere Arbeiten mindestens drei Offerten ein.
Sehen Sie mit dem Hypothekarkosten-Rechner, wie der Unterhalt Ihre Monatskosten verändert.