Stellenwechsel: Was mit Ihrem Pensionskassenguthaben geschieht
Freizügigkeitsleistungen, die Überweisung an die neue Kasse und was bei einer Lücke zwischen zwei Stellen zu tun ist.
5 Min. Lesezeit · Vorsorge & Rente
Wenn Sie den Arbeitgeber verlassen, verschwindet Ihr Pensionskassenguthaben nicht. Es heisst Freizügigkeitsleistung und folgt Ihnen zur nächsten Stelle.
Überweisung an die neue Kasse
Beginnen Sie eine neue Stelle, überweist Ihre alte Kasse das Geld direkt an die neue. Informieren Sie beide Kassen rechtzeitig und fragen Sie die neue Kasse, ob Sie sich mit dem überwiesenen Geld zusätzlich einkaufen können, um eine Lücke zu schliessen. Prüfen Sie das Reglement der neuen Kasse, denn Leistungen und Beiträge unterscheiden sich stark.
Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →
Zwischen zwei Stellen
Haben Sie noch keinen neuen Arbeitgeber, geht das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Stiftung. Sie wählen den Anbieter; tun Sie das nicht, überweist die Kasse es an die Auffangeinrichtung. Vergleichen Sie Zinsen und Gebühren und erwägen Sie Wertschriftenlösungen, wenn der Zeithorizont lang ist.
Wann eine Barauszahlung möglich ist
- Sie verlassen die Schweiz endgültig (für EU/EFTA-Länder gelten Einschränkungen beim obligatorischen Teil).
- Sie machen sich selbständig und gehören keiner Pensionskasse mehr an.
- Der Betrag ist kleiner als Ihre eigenen Jahresbeiträge.
Verheiratete brauchen für eine Barauszahlung die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.
Gute Gewohnheiten
- Lassen Sie nie ein altes Konto in Vergessenheit geraten: Führen Sie eine Liste aller Konten und fragen Sie bei Bedarf die Zentralstelle nach vergessenen Guthaben.
- Beziehen Sie nicht aus Bequemlichkeit vorzeitig; das Geld wird besteuert, und Ihr Renteneinkommen sinkt.
Sehen Sie mit dem Umwandlungssatz-Rechner, in welche Rente sich ein Kapital umwandelt.