Dürfen Ausländer in der Schweiz Immobilien kaufen? Die Lex-Koller-Regeln
Welche Bewilligungen einen Hauskauf erlauben, was eingeschränkt ist und wo Sie die Regeln prüfen.
5 Min. Lesezeit · Hypothek & Immobilien
Die Schweiz beschränkt den Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit der sogenannten Lex Koller. Die Regeln hängen von Nationalität, Bewilligung und Art der Liegenschaft ab.
Einwohner mit Bewilligung
- Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung können frei kaufen.
- EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können ihren Hauptwohnsitz kaufen und werden dafür in vielen Fällen wie Schweizer behandelt.
- Inhaber einer B-Bewilligung dürfen ein Haus zum Wohnen kaufen, aber keine Anlageliegenschaft.
Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →
Personen im Ausland
Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz benötigen in der Regel eine behördliche Bewilligung, die nur in bestimmten Fällen erteilt wird, etwa für ein Ferienhaus in einem Gebiet, in dem kantonale Kontingente es zulassen. Der Kauf von Wohneigentum rein als Kapitalanlage ist nicht erlaubt.
Praktische Schritte
- Fragen Sie die kantonale Behörde, ob Ihr Fall eine Bewilligung braucht.
- Prüfen Sie den Notariatsablauf: Käufe mit Auslandbezug können mehr Zeit brauchen.
- Planen Sie mindestens 20 % Eigenkapital und die Kaufnebenkosten ein.
- Besprechen Sie mit Ihrer Bank, ob sie Ihrem Aufenthaltsstatus entsprechend finanziert.
Die Regeln ändern sich; fragen Sie die zuständige kantonale Stelle und einen Notar. Nutzen Sie den Eigenkapital-Rechner, um Ihren Kauf zu dimensionieren.