Umzug in die Schweiz: Geld-Grundlagen für Expats und Grenzgänger
Quellensteuer, Bankkonto, Versicherungsfristen und was mit Ihren Vorsorgeguthaben beim Wegzug geschieht.
6 Min. Lesezeit · Lohn & Steuern
Der Umzug in die Schweiz oder die Arbeit hier bringt in den ersten Wochen viele administrative Fristen mit sich.
Erste Schritte
- Melden Sie sich innert 14 Tagen nach der Ankunft bei Ihrer Gemeinde an.
- Schliessen Sie innert drei Monaten die Grundversicherung ab (rückwirkend ab Einreise).
- Eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto für Lohn, Miete und lokale Zahlungen.
Steuern
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen in der Regel Quellensteuer, die vom Lohn abgezogen wird. Übersteigt das Einkommen CHF 120’000 oder liegen bestimmte Umstände vor, folgt eine ordentliche Veranlagung. Sie können auch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, um Abzüge wie Säule 3a und vermögensbezogene Positionen geltend zu machen. Die Regeln variieren je nach Kanton und Zivilstand.
Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →
Grenzgänger
Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich zahlen meist Quellensteuer in der Schweiz und folgen dann einem Regime ihres Heimatlandes; für bestimmte Kantone und Länder gelten Sonderabkommen. Löhne werden in CHF bezahlt, daher zählen Wechselkursschwankungen. Vergleichen Sie die reale Kaufkraft mit dem Lohnvergleichs-Rechner.
Vorsorge
Beiträge an AHV und Pensionskasse sind obligatorisch. Beim Wegzug aus der Schweiz kann das Freizügigkeitsguthaben in manchen Fällen bar ausbezahlt werden (nicht für den obligatorischen Teil bei Wegzug in EU/EFTA-Staaten) – klären Sie das vor der Abreise.
Prüfen Sie Details immer bei Ihrem kantonalen Steueramt; dies ist allgemeine Bildung.