Quellensteuer: Wer zahlt und wann Sie eine Korrektur verlangen können

Wie die Quellensteuer für Ausländer funktioniert, wann die ordentliche Veranlagung zwingend ist und wie Sie Abzüge geltend machen.

6 Min. Lesezeit · Lohn & Steuern

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C) zahlen die Einkommenssteuer meist direkt von der Lohnabrechnung. Das nennt man Quellensteuer.

So wird sie berechnet

Der Satz hängt von Kanton, Zivilstand, Kinderzahl, Einkommen und Konfession ab. Der Arbeitgeber zieht sie ab und leitet sie an das Steueramt weiter. In vielen Fällen ersetzt sie die normale Steuererklärung.

Jährliches Nettoeinkommen: CHF 70’893AHV/IV/EO-Beitrag: CHF 5’035ALV-Beitrag: CHF 1’045Pensionskasse + NBU + KTG: CHF 8’360Geschätzte Einkommenssteuer: CHF 9’667
  • Jährliches NettoeinkommenCHF 70’893 · 75 %
  • AHV/IV/EO-BeitragCHF 5’035 · 5 %
  • ALV-BeitragCHF 1’045 · 1 %
  • Pensionskasse + NBU + KTGCHF 8’360 · 9 %
  • Geschätzte EinkommenssteuerCHF 9’667 · 10 %

Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →

Wann Sie eine ordentliche Erklärung einreichen müssen

Nachträgliche Veranlagung verlangen

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, können Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen, in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres. Das hilft, wenn Sie Abzüge haben, die der Quellensteuertarif nicht abdeckt, etwa Säule 3a, Einkäufe, hohe Hypothekarzinsen oder Unterhaltsbeiträge.

Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung

Achten Sie darauf, dass der Tarifcode zu Ihrer Situation passt (ledig, verheiratet, Kinder). Melden Sie Änderungen wie Heirat oder ein neues Kind rasch Ihrem Arbeitgeber.

Sehen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie Ihr Nettolohn aussehen könnte.

Rechner ausprobieren

Weiterlesen