Erben in der Schweiz: Recht, Testament und kantonale Steuern
Pflichtteile nach der Reform 2023, wie Testamente funktionieren und warum die Steuer vom Kanton abhängt.
6 Min. Lesezeit · Lebensereignisse & Familie
Das Schweizer Erbrecht lässt Ihnen Freiheit bei einem Teil Ihres Nachlasses, doch Familienmitglieder haben geschützte Anteile.
Gesetzliche Erbteile und Pflichtteile
Kinder und Ehegatten erben von Gesetzes wegen. Seit 2023 beträgt der Pflichtteil jedes Kindes die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und die Eltern haben keinen mehr. Auch der Pflichtteil des Ehegatten beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Rest ist die frei verfügbare Quote, die Sie jeder Person hinterlassen können.
- Netto-ErbeCHF 270’000 · 90 %
- Geschätzte SteuerCHF 30’000 · 10 %
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Unverheiratete Partner
Ein unverheirateter Partner hat keinen gesetzlichen Anspruch. Ohne Testament erbt er nichts. Mit Testament oder Erbvertrag können Sie ihm einen Teil der freien Quote hinterlassen, doch in manchen Kantonen drohen hohe Steuern.
Ein Testament errichten
- Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein.
- Ein öffentliches Testament wird vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet.
- Aktualisieren Sie es nach Heirat, Scheidung, Kindern oder grossen Vermögensänderungen.
Steuern
Es gibt keine eidgenössische Erbschaftssteuer. Die Kantone entscheiden: Die meisten befreien Ehegatten und Nachkommen, während Geschwister und Nichtverwandte hohe Sätze zahlen können.
Nach einem Todesfall
Die Erben haben drei Monate Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Wenden Sie sich für das Inventar und die Erbbescheinigung an die zuständige Behörde.
Schätzen Sie die Steuer mit dem Erbschaftssteuer-Rechner.