AHV: So wird Ihre staatliche Rente berechnet

Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen, Skala 44, Vorbezug und Aufschub sowie die 13. Rente.

6 Min. Lesezeit · Vorsorge & Rente

Die AHV-Rente hängt von zwei Dingen ab: wie viele Jahre Sie Beiträge bezahlt haben und auf welchem Durchschnittseinkommen.

Beitragsjahre

Sie zahlen ab 18 Jahren (21 bei Angestellten ohne Einkommen dazwischen) bis zum Referenzalter. Eine lückenlose Beitragszeit umfasst für die meisten 44 Jahre. Jedes fehlende Jahr kürzt Ihre Rente um etwa 2,3 %. Lücken können durch Zeit im Ausland, ein Studium ohne Einkommen oder nicht erwerbstätige Ehepartner entstehen. Manchmal lassen sich Lücken bis zu fünf Jahre rückwirkend schliessen.

Durchschnittseinkommen

Ihre Jahreseinkommen werden aufgewertet, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kommen hinzu, und daraus wird ein Durchschnitt berechnet. Das Ergebnis wird in einer Skala nachgeschlagen, die die Monatsrente ergibt. 2025/26 liegen die Beträge zwischen CHF 1’260 (Minimum) und CHF 2’520 (Maximum).

–20 %0 %20 %40 %Veränderung der Monatsrente – −2: -13.60 %–13.6 %−2Veränderung der Monatsrente – −1: -6.80 %–6.8 %−1Veränderung der Monatsrente – 0: 0.00 %0 %0Veränderung der Monatsrente – +1: 5.20 %5.2 %+1Veränderung der Monatsrente – +2: 10.80 %10.8 %+2Veränderung der Monatsrente – +3: 17.10 %17.1 %+3Veränderung der Monatsrente – +4: 24.00 %24 %+4Veränderung der Monatsrente – +5: 31.50 %31.5 %+5
Veränderung der monatlichen AHV-Rente nach Jahren des Vorbezugs (−) oder Aufschubs (+)

Vorbezug und Aufschub

Die 13. Rente

Nach der Abstimmung von 2024 wird eine 13. AHV-Rente pro Jahr eingeführt; die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten damit jedes Jahr eine zusätzliche Monatsrente.

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